§ 5
Ausbildungsstätten
Ausbildungsstätten sind die Seminare und öffentliche sowie mit Genehmigung des Regierungspräsidiums staatlich anerkannte private Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen sowie Gemeinschaftsschulen.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
https://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-WRHRSchulLehr2StPrOBW2014pP5&psml=sammlung.psml&max=true&bs=21
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
https://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=WRHRSchulLehr2StPrO+BW+%C2%A7+5&psml=sammlung.psml&max=true&bs=21