§ 8
Dienstvorgesetzte und Vorgesetzte
Die Regierungspräsidentin oder der Regierungspräsident ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter, die Seminarleiterinnen und Seminarleiter ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Die Ausbilderinnen und Ausbilder am Seminar (Seminarlehrkräfte), die Schulleiterinnen und Schulleiter der Ausbildungsschulen, denen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zugewiesen sind, die Ausbildungsfächer an den Ausbildungsschulen begleitenden Lehrkräfte (Mentorinnen und Mentoren) sind in ihrem jeweiligen Teilbereich weisungsberechtigt; in Zweifelsfällen entscheidet die Seminarleitung.
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