§ 8
Beratungsgespräch
Grundlagen für die Wahrnehmung der Aufgaben einer staatlich anerkannten Kinderpflegerin oder eines staatlich anerkannten Kinderpflegers sind neben Kenntnissen und Fertigkeiten die berufliche Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit, die Fähigkeit zur persönlichen Zuwendung zu Kindern sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Eltern, Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Deshalb sollen erforderlichenfalls bei der Aushändigung der Zeugnisse Beratungsgespräche über die persönliche Eignung für den Beruf geführt werden.
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