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Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg in Kraft und zum 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Anlage
Anlage 1: Muster-Bestätigung des Antragstellers über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb, IT-Support.