§ 12
Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfung umfasst die wissenschaftliche Arbeit, die mündlichen Prüfungen im Hauptfach und in den Nebenfächern, in Erziehungswissenschaft und Psychologie. Die Inhalte dieser Prüfungsteile ergeben sich aus den in der Anlage ausgewiesenen Kompetenzen und Anforderungen.
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