§ 11
Voraussetzungen
(1) In das dritte Schulhalbjahr wird versetzt, wer den gesamten Unterricht ordnungsgemäß besucht und die Zwischenprüfung nach § 13 bestanden hat.
(2) In das vierte Schulhalbjahr wird versetzt, wer den gesamten Unterricht ordnungsgemäß besucht hat und in wessen Zeugnis für das dritte Schulhalbjahr
- 1.
der Durchschnitt aus den Noten aller maßgebenden Fächer 4,0 oder besser ist,
- 2.
die Leistungen im Hauptfach und im Ausbildungsgang III dem ergänzenden Hauptfach mindestens mit der Note »ausreichend« bewertet sind,
- 3.
in keinem Fach die Note »ungenügend« erteilt wurde und
- 4.
die Noten in nicht mehr als einem maßgebenden Fach geringer als mit der Note »ausreichend« bewertet wurden. Sind die Leistungen in zwei maßgebenden Fächern geringer als mit der Note »ausreichend« bewertet, so erfolgt eine Versetzung, wenn für beide Fächer ein Ausgleich gegeben ist. Die Note »mangelhaft« in einem maßgebenden Fach kann ausgeglichen werden durch mindestens die Note »gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder durch mindestens die Note »befriedigend« in zwei anderen maßgebenden Fächern.
(3) In das fünfte und sechste Schulhalbjahr wird jeweils versetzt, wer den gesamten Unterricht ordnungsgemäß besucht hat und die Teilprüfung der Abschlussprüfung am Ende des jeweiligen Schulhalbjahres bestanden hat.
(4) Falls eines der Fächer während eines Schulhalbjahres mit weniger als zwei Drittel der vorgeschriebenen Stundenzahl unterrichtet wurde, bleibt es bei der Entscheidung über die Versetzung unberücksichtigt.
(5) Die Versetzung oder Nichtversetzung ist im jeweiligen Zeugnis (Anlagen 4 und 5) zu vermerken.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
https://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-AkkLehrBerKollAPVBWpP11&psml=sammlung.psml&max=true&bs=21
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
https://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=AkkLehrBerKollAPV+BW+%C2%A7+11&psml=sammlung.psml&max=true&bs=21