- a)
Festlegung des Beschaffungsbedarfs durch Beschreibung einer Leistung oder eines Produktes, Klärung der Finanzierung;
- b)
Schätzung des Auftragswertes nach § 3 VgV, Prüfung ob EU-weite Ausschreibung erfolgen muss;
- c)
Wahl der Verfahrensart;
- d)
Festlegung, ob eine Losbildung erfolgt oder hiervon abgesehen wird;
- e)
Festlegung, ob Nebenangebote zugelassen werden;
- f)
Vorbereitung des Verfahrens und der Vergabeunterlagen;
- g)
gegebenenfalls Vorinformation, Auftragsbekanntmachung, Aufruf zum Teilnahmewettbewerb;
- h)
gegebenenfalls Beantwortung von Fragen, Eingang der Teilnahmeanträge;
- i)
gegebenenfalls Prüfung der Teilnahmeanträge, Auswahl, welche Bewerber zur Teilnahme aufgefordert werden, Eignungsprüfung;
- j)
Eingang der Angebote, Prüfung der Angebote, gegebenenfalls Nachfordern von Unterlagen, gegebenenfalls Aufklärung des Angebotsinhalts;
- k)
gegebenenfalls Verhandlungen mit den Bietern über Angebote im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder bei der Verhandlungsvergabe;
- l)
Wertung der Angebote;
- m)
Informations- und Wartepflicht (ab den EU-Schwellenwerten);
- n)
Zuschlagserteilung;
- o)
Bekanntmachung vergebener Aufträge, Statistik.