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- 5.4
Anzuwendende Regelungen ab den EU-Schwellenwerten
Folgende nationale Regelungen sind in ihrer jeweils geltenden Fassung bei Vergaben ab den EU-Schwellenwerten zu beachten:
- a)
Vierter Teil des GWB;
- b)
VgV;
- c)
Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV); die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von Bau- oder Dienstleistungskonzessionen durch Konzessionsgeber;
- d)
Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO);
- e)
Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV);
- f)
Vergabestatistikverordnung – VergStatVO.
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