Besoldungsgruppe A 15
Akademischer Direktor
Dekan im Justizvollzugsdienst
Direktor
Direktor8)
als naturwissenschaftlich-technischer Leiter des Kriminaltechnischen Instituts beim Landeskriminalamt und zugleich Leiter eines wissenschaftlichen Fachbereichs beim Kriminaltechnischen Institut«
Direktor des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar)
Direktor eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte
als Leiter eines Seminars (Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen auch mit Grundschulen)
an einem Seminar (Berufliche Schulen)
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als Bereichsleiter
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als Bereichsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Direktors1)
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als Leiter der Abteilung Gymnasium und zugleich ständiger Vertreter des Direktors für diese Abteilung1)
an einem Seminar (Gymnasien)
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als Bereichsleiter
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als Bereichsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Direktors1)
an einem Seminar (Gymnasium und Sonderpädagogik)
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als Leiter der Abteilung Sonderpädagogik
Direktor eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat
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als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit bis zu 90 Schülern
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als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern1)
2)
Erster Landesbeamter3)
Fachbereichsdirektor am Landesmedienzentrum
Fachschuldirektor
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als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern2)
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als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern
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und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern1)
2)
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und mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe1)
Forstdirektor
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als Leiter eines regional zuständigen Forstbezirks von Forst Baden-Württemberg7)
Gemeinschaftsschulkonrektor
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als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern
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als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern1)
Gemeinschaftsschulrektor
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einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern1)
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einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer4)
Hauptkonservator
Parlamentsrat5)
Realschulrektor
Regierungsdirektor
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als der ständige Vertreter des Leiters einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
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als Referatsleiter am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
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als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
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als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
Regierungsmedizinaldirektor8)
- als Leiter einer Außenstelle der Abteilung Polizeiärztlicher Dienst beim Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
- als Stellvertreter des Leiters eines Gesundheitsamts bei einem Landratsamt
Regierungsschuldirektor
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als der ständige Vertreter des Leiters einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
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als Referatsleiter am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
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als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
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als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
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als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
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bei einer obersten Landesbehörde
Rektor
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als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
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mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern
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mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 90 Schülern
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mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
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einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule, Grund- und Werkrealschule, Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit mehr als 360 Schülern
Schulamtsdirektor
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als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde
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als der ständige Vertreter des Leitenden Schulamtsdirektors beim Staatlichen Schulamt Mannheim1)
Studiendirektor
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als der ständige Vertreter des Leiters des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
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als der ständige Vertreter des Leiters des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwäbisch Gmünd1)
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als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
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an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern1)
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an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe1)
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als Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben10)
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als der ständige Vertreter des Leiters
einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern,2)
einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern,1)
2)
eines Gymnasiums im Aufbau mit
mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt,1)
mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen,1)
mehr als 800 Schülern wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen,1)
eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums,
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern,
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern,1)
eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums,
eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen1)
,
eines Aufbaugymnasiums mit voll ausgebauter Oberstufe,
eines Aufbaugymnasiums mit mindestens zweizügig voll ausgebauter Oberstufe,1)
einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern,
einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern1)
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als Leiter
einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern,2)
einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern,1)
2)
eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums,1)
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern,1)
eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums1)
,
eines Aufbaugymnasiums mit voll ausgebauter Oberstufe,1)
einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern,1)
einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Fußnoten
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