[Vorherige Fassung]
§ 3
Ausbildung der Sozialpädagogen
Die Ausbildung zum Sozialpädagogen erfolgt an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder an einer Berufsakademie.
§ 3 - Ausbildung der Sozialpädagogen [Ausgewählte Fassung vom 03.12.2008, gültig ab 01.03.2009] ...
Fassungsvergleich
§ 3
Ausbildung der Sozialpädagogen
Die Ausbildung zum Sozialpädagogen erfolgt an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder an einer Berufsakademieder Dualen Hochschule.