Verordnung des Kultusministeriums
über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
(Realschullehrerprüfungsordnung II
- RPO II)
Vom 21. Dezember 2007*
Diese Verordnung gilt nur für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, deren Vorbereitungsdienst vor dem Zulassungstermin Februar 2016 begonnen hat. Wer im Zulassungstermin Februar 2016 in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden ist, wird nach den Vorschriften der Werkreal-, Haupt- und Realschullehramtsprüfungsordnung II
vom 3. November 2014 (GBl. S. 634) ausgebildet und geprüft.
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