Anlage 1
(zu § 2 Abs. 4 Satz 1)
Berechnung der Punktezahl für den schulischen Teil der Fachhochschulreife
(gilt nicht für das Deutsch-Französische Gymnsium)
Die erreichte Punktezahl für den schulischen Teil der Fachhochschulreife (E) wird nach folgender Formel ermittelt:
Dabei sind:
E = Errechnete Punktzahl für den schulischen Teil der Fachhochschulreife
P = Erreichte Punktzahl in den eingebrachten Fächern
S = Anzahl der zugehörigen Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch hier doppelt, dreifach gewichtete Fächer dreifach)
Es wird auf eine ganzzahlige Punktzahl gerundet; ab n,5 wird aufgerundet.
Fußnoten
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