§ 26
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2013 mit der Maßgabe in Kraft, dass sie erstmals auf Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2013/2014 das erste, zweite oder dritte Schulhalbjahr besuchen.
STUTTGART, den 29. Juli 2014
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STOCH
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