- 1.1.2.
Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten kann auch aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Dabei sind die Vorgaben der Artikel 4 Nummer 11 und Artikel 7 EU-DSGVO zu beachten. Insbesondere ist vor dem Hintergrund des bestehenden Ungleichgewichts zwischen Schule und den betroffenen Personen (siehe Erwägungsgrund 43, EU-DSGVO) sicherzustellen, dass die Einwilligung tatsächlich freiwillig, ohne jeden (Gruppen-) Zwang erfolgt. Die Schule hat die Einwilligungserklärung aufzubewahren. Der Erklärende erhält eine Kopie.
Zur Wirksamkeit der Einwilligung, siehe Nummern 2.4.2. und 3.1.2. Für die Einwilligung Minderjähriger gelten besondere Bestimmungen, siehe Nummer 2.1.
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