§ 10
Qualifikation des Leiters einer Einrichtung
Für den Leiter einer Weiterbildungseinrichtung ist in der Regel das abgeschlossene Hochschulstudium Voraussetzung für die Einstellung, wobei keiner wissenschaftlichen Disziplin besondere Priorität einzuräumen ist. Das Studium soll durch ein erziehungswissenschaftliches Zusatzstudium mit dem Schwerpunkt Erwachsenenbildung ergänzt werden. Daneben können Personen als Leiter bestellt werden, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen in der Lage sind, die Aufgaben des Leiters einer Weiterbildungseinrichtung wahrzunehmen.
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