§ 5
Zeugnisse, Diploma Supplement
Die Zeugnisse über den Bachelor- und den Masterabschluss weisen neben ihrer Bezeichnung auch den Bezug zur jeweiligen beruflichen Fachrichtung nach § 1 Absatz 2 auf. Zu vermerken sind im Bachelor- und im Masterzeugnis jeweils die Themenstellung der Bachelorarbeit und der Masterarbeit sowie die jeweiligen Abschlussnoten für die Fächer, für die Berufspädagogik, die Bildungswissenschaften und für die lehramtsbezogenen Studienbereiche sowie für die in anderen Studienangeboten der Hochschule erbrachten Studienleistungen. Das Absolvieren der schulpraktischen Studien ist im Bachelor- sowie Masterzeugnis aufzuführen. Die Gesamtnote des Masterabschlusses ist im Masterzeugnis aufzuführen. Bei Kooperation verschiedener Hochschulen nach § 2 Absatz 4 werden die Studienanteile jeweils dokumentiert und das Masterzeugnis sowie Diploma Supplement von der Hochschule ausgestellt, an der die Einschreibung besteht, beziehungsweise bei gemeinsam verantworteten Studiengängen von den beteiligten Hochschulen.
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