- 12.2.3
Bekanntmachung aufgrund von Binnenmarktrelevanz
Insbesondere bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte muss aufgrund der Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen (2006/C1790/2), geprüft werden, ob Aufträge binnenmarktrelevant sind (grenzüberschreitendes Interesse). Die Entscheidung, inwieweit ein Auftrag möglicherweise für Wirtschaftsteilnehmer aus anderen Mitgliedstaaten von Interesse sein könnte, obliegt den einzelnen Auftraggebern und unterliegt der gerichtlichen Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof.
Diese Vorschrift wird von folgenden Dokumenten zitiert
Verwaltungsvorschriften der Länder
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