§ 1
Allgemeine Voraussetzungen
Wer ein Gymnasium der Normalform, Aufbaugymnasium, berufliches Gymnasium der dreijährigen oder sechsjährigen Aufbauform, Kolleg, staatlich anerkanntes Abendgymnasium, die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder das Deutsch-Französische Gymnasium Freiburg durchlaufen hat und nach Abschluss des zweiten Halbjahres der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems, der Klasse III oder am Deutsch-Französischen Gymnasium der Klasse 11 (Première) ohne allgemeine Hochschulreife verlässt, erwirbt das Zeugnis der Fachhochschulreife, wenn
- 1.
die erforderlichen schulischen Leistungen nach § 2 (schulischer Teil der Fachhochschulreife) erbracht sind und
- 2.
praktische Leistungen nach § 3 (berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife) nachgewiesen sind.
Fußnoten
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