§ 14
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2008 mit der Maßgabe in Kraft, dass sie erstmals für Schüler Anwendung findet, die zum Schuljahr 2004/05 in die Klasse 5 eingetreten sind.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Kultusministeriums über die Schulen besonderer Art vom 1. August 1988 (GBl. S. 200), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Oktober 1998 (GBl. S. 585), mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2004/05 in die Klasse 5 eingetreten sind.
Stuttgart, den 4. Juni 2009 RAU
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