Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 21.11.2006 bis 31.07.2013
Stand: |
letzte berücksichtigte Änderung: § 3a sowie Anlage geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 18. Juni 2020 (GBl. S. 577, 583) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Auf Grund von § 35 Abs. 3, § 89
Abs. 1 und 2
Nr. 3 und § 100a
des Schulgesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397) wird verordnet:
§ 1
Stundentafel
(1) Für die Realschule gilt die als Anlage beigefügte Stundentafel.
(2) Im Pflichtbereich der Klasse 9 und 10 wählt der Schüler eines der Fächer Musik oder Bildende Kunst.
§ 2
Wahlpflichtbereich
(1) Der Schüler wählt aus den Fächern des Wahlpflichtbereichs ein Fach, das grundsätzlich bis Ende der Klasse 10 zu besuchen ist.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann ein Schüler der Klasse 7 zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres anstelle des Wahlpflichtfaches Fremdsprache eines der beiden anderen Wahlpflichtfächer wählen.
§ 3
Themenorientierte Projekte
In den Klassen 5 bis 10 werden in einem Umfang von mindestens jeweils zwei Jahreswochenstunden, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden, die fächerübergreifenden Projekte Technisches Arbeiten, Soziales Engagement, Berufsorientierung an Realschulen sowie Wirtschaften - Verwalten - Recht durchgeführt; das Projekt Technisches Arbeiten wird spätestens in Klasse 6 abgeschlossen. Die Gesamtlehrerkonferenz entscheidet im Rahmen von Satz 1 über die Durchführung der Projekte in der jeweiligen Klassenstufe, über den zeitlichen Umfang und über die beteiligten Fächer.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1994 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel der Realschule vom 12. März 1984 (GBl. S. 245), geändert durch Verordnung vom 25. Juni 1993 (GBl. S. 513), außer Kraft.
Stuttgart, den 28. April 1994
Dr. Schultz-Hector
Anlage
zu zu § 1 Abs. 1
Kontingentstundentafel
für die Klassen 5 bis 10 der Realschule
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Klassen 5-10
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I Pflichtbereich
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Religionslehre/Ethik1
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11
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Deutsch
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26
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Englisch/Französisch
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23
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Mathematik
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24
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Geschichte
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8
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Erdkunde, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde (EWG)
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15
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Naturwissenschaftliches Arbeiten (NWA)
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24
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Künstlerischer Bereich: Musik, Bildende Kunst
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19
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Sport
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17
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II Wahlpflichtbereich ab Klasse 7
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Technik
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12
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Mensch und Umwelt
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12
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Französisch/Englisch2
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12 (18)
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III Integrierter Bereich (Klassen 5-10)
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Themenorientierte Projekte3
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(8)
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Informationstechnische Grundbildung4
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(12)
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IV Pädagogische Schwerpunkte (Klassen 5 und 6)5
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4
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