- 6
Zuwendungsempfänger
Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift können bewilligt werden für die Förderung
- 6.1
von Kindertageseinrichtungen an die
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Gemeinden, Zweckverbände und öffentliche Träger der Jugendhilfe,
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Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und
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Betriebe und sonstige Träger von Investitionsmaßnahmen.
- 6.2
der Kindertagespflege
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in anderen geeigneten Räumen an die in Nummer 6.1 genannten Träger oder Tagespflegepersonen und
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im Haushalt der Tagespflegepersonen, an diese.
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