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Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsfachschulen für Kinderpflege (Kinderpflegeverordnung - KiPflVO) vom 21. Juli 2015
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
§ 1 - § 4 ABSCHNITT 1 - Allgemeines
§ 5 - § 9 ABSCHNITT 2 - Aufnahmeverfahren
§ 10 - § 14 ABSCHNITT 3 - Praktische Ausbildung
§ 15 - § 16 ABSCHNITT 4 - Versetzung, Wiederholung
§ 17 - § 28 ABSCHNITT 5 - Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung
§ 29 - § 34 ABSCHNITT 6 - Prüfung für Schulfremde
§ 35 - § 37 ABSCHNITT 7 - Berufspraktikum
§ 38 - § 44 ABSCHNITT 8 - Abschluss der Ausbildung
§ 38 - Erziehungspraktische Prüfung
§ 39 - Abnahme der erziehungspraktischen Prüfung
§ 40 - Prüfungsausschuss, Fachausschuss
§ 41 - Durchführung der erziehungspraktischen Prüfung
§ 42 - Ermittlung des Gesamtergebnisses
§ 43 - Abschlusszeugnis
§ 44 - Wiederholung, Beendigung der Ausbildung
§ 45 - § 45 ABSCHNITT 9 - Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
§ 46 - § 47 ABSCHNITT 10 - Übergangs- und Schlussbestimmungen
Anlage 1 - Stundentafel für die Berufsfachschule für Kinderpflege (durchschnittliche Zahl der Wochenstunden)
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Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
Gesamtausgaben-Liste
Amtliche Abkürzung:
KiPflVO
Dokumenttyp:
Verordnung
Quelle:
Gliederungs-Nr:
2223
Verordnung des Kultusministeriums über die
Ausbildung und Prüfung an den Berufsfachschulen für Kinderpflege
(Kinderpflegeverordnung - KiPflVO)
Vom 21. Juli 2015
Aktuell gültige Fassung der Gesamtausgabe
KiPflVO gültig ab: 01.08.2021
Frühere Fassungen der Gesamtausgabe ...