Rechtsverordnung des Kultusministeriums über Rahmenvorgaben für die Umstellung
der allgemein bildenden Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen,
den Universitäten, den Kunst- und Musikhochschulen sowie der Hochschule
für Jüdische Studien Heidelberg auf die gestufte Studiengangstruktur mit Bachelor-
und Masterabschlüssen der Lehrkräfteausbildung in Baden-Württemberg
(Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge
- RahmenVO-KM)
Vom 27. April 2015
Vorbemerkung zu den Anlagen
Die nachfolgenden Fachpapiere sind Grundlage für die Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen für die Lehramtsstudiengänge in Baden-Württemberg.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen am Ende des Studiums für das Lehramt Grundschule, das Lehramt Sekundarstufe I, das Lehramt Gymnasium und das Lehramt Sonderpädagogik über fachwissenschaftliche, fachdidaktische, bildungswissenschaftliche und unterrichtspraktische Kenntnisse und Kompetenzen für den Unterricht in den Schularten, in denen sie als Lehrerin oder Lehrer tätig werden.
Das in der ersten Phase der Lehrerausbildung erworbene Wissen und Können bildet die Basis für die zweite Phase der Lehrerausbildung an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung. Die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen werden im Sinne des anschlussfähigen lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt.
Die in den Fachpapieren aufgeführten Kompetenzen und Studieninhalte sind verbindlich. Schwerpunktbildungen sind möglich.
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