§ 2
Teile der Prüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung, der Kommunikationsprüfung und nach Maßgabe von § 12 Absatz 1 der mündlichen Prüfung. In den Wahlpflichtfächern Technik sowie Alltagskultur, Ernährung, Soziales wird eine praktische Prüfung abgelegt.
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